Informationen über Möglichkeiten der Mitwirkung bei dreieck e.V.
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Angesprochen sind professionell arbeitende Künstlerinnen und Kulturschaffende aus der Euregio Maas Rhein, tätig in allen Kunstsparten (z.B. auch Kunsthistorikerinnen, Galeristinnen, Literatinnen etc.).
Es wird eine kontinuierliche künstlerische Tätigkeit mit Ausstellungserfahrung sowie eine eigenständige Aussage erwartet.
1. Aktive Mitglieder
Neue Mitglieder sind zunächst für ein Jahr probeweise im Verein. Sie haben die Möglichkeit, an den Sitzungen des Vereins teilzunehmen, die Entwicklung der Projekte mit zu begleiten und ihre Vorschläge und
Ideen einzubringen. Sie sind berechtigt, an den Fördergesprächen teilzunehmen und können sich an einer (evt. jurierten) Vereinsausstellung im Jahr beteiligen. An Wahlen zur MGV nehmen sie nicht teil.
Aktive Mitglieder entwickeln die Zielvorstellungen des Vereins, bereiten durch ihre Teilnahme an den Sitzungen und Kleingruppen gemeinsam die Projektentwürfe, Ausstellungen, Dokumentationen, Werbematerialien und Kataloge vor, sind je nach Absprachen im Plenum für die Pressearbeit zuständig und führen die Aufgaben gemeinsam durch.
Die aktiven Mitglieder wählen einen Vorstand, der den Verein nach außen vertritt, Projekte initiiert, Fördermittel einwirbt, Zielsetzungen konkretisiert, Finanzierung sichert, Strukturen erarbeitet, Fortbildung organisiert und die Kontakte hält und ausbaut, die den Verein im Geflecht der Euregio und zunehmend auch im internationalen Austausch ansiedeln. Die Qualität der Arbeit und die gesellschaftliche Präsenz der Künstlerinnen stehen dabei im Mittelpunkt.
Der Aufnahmebeitrag beträgt € 30,00. Bei endgültiger Aufnahme in den Verein wird der Jahresmitgliedsbeitrag von derzeit € 70.00 fällig. Die Zahlung soll bis zum 28. Februar des jeweiligen Jahres erfolgt sein.
2. Förderinnen und Förderer
sind dem Verein verbunden, indem sie seine Ziele durch Geldmittel oder unentgeltliche Leistungen fördern. Sie beteiligen sich nicht an den Sitzungen und stellen nicht aus, erhalten aber einmal jährlich das Protokoll
der Mitgliederversammlung zur Info und werden zu allen öffentlichen Veranstaltungen des Vereins eingeladen. Der Jahresförderbeitrag beträgt mindestens € 12,00 (steuerabzugsfähig § 10b Abs. 1/AO § 52/05).
3. Gastkünstlerinnen
Regelmäßig werden vom Verein Gastkünstlerinnen zu bestimmten Projekten eingeladen.
4. Bewerbung
Bewerbungsunterlagen können bei u.amberg@zonamedia.de angefordert werden.








